Der/die Mieter*innen wird/werden die gemieteten Räumlichkeiten, Möbel und Geräte wie im Mietvertrag festgelegt nutzen und ist/sind für alle Schäden oder Verluste verantwortlich, die während der Vertragslaufzeit in den Räumlichkeiten auftreten.
Der/die Mieter*innen ist/sind verpflichtet, die Mieträume instand zu halten und am Ende der Mietzeit in einem sauberen Zustand und in Übereinstimmung mit dem Mietvertrag zurückzugeben. Sind Gegenstände zerbrochen oder beschädigt, kann der Eigentümer deren Wiederbeschaffungswert verlangen.
Der/die Mieter*innen ist/sind verpflichtet, übermäßigen Lärm, der die Nachbarn stören könnte, zu vermeiden, insbesondere den von Radio-, Fernseh- und anderen Geräten ausgehenden.
Der/die Mieter*innen kann/können bei Diebstahl oder Plünderung in den gemieteten Räumen keine Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen.
Er/sie respektiert/respektieren die maximale Anzahl von Personen, die die Räumlichkeiten betreten können, gemäß der ihm/ihr gegebenen Beschreibung.
Der/die Mieter*innen kann/können sich der Besichtigung der Räumlichkeiten nicht widersetzen, wenn der Eigentümer oder sein Vertreter dies verlangt.
Die Räumlichkeiten werden nicht als Hauptwohnsitz oder zur gemischten beruflichen und primären Wohnnutzung vermietet. Die Räumlichkeiten werden möbliert auf saisonaler Basis vermietet.
Der/die Mieter*innen ist/sind verpflichtet, die Verantwortung für die Mietrisiken zu übernehmen und die Eigentümer für alle Schäden und/oder Verschlechterungen, die er/sie zu vertreten hat/haben, zu entschädigen. Diesbezüglich kann/können er/sie eine Versicherung abschließen, die die wichtigsten Risiken abdeckt (Miethaftung, Kosten für Aufenthaltsunterbrechung, Rückführung usw.).
Im Falle eines Rechtsstreits ist das Gericht am Wohnsitz des Eigentümers das einzig zuständige Gericht.